04.08. Veranstaltung: (Dis)Kontinuitäten – Qudstags-Marsch 2014-2016

Am 04.August wird es erstmals eine Veranstaltung unseres Bündnisses nach dem Al-Quds-Tag geben, zu der wir euch gerne einladen wollen:

(Dis)Kontinuitäten – Qudstags-Marsch 2014-2016

20 Uhr | k-fetisch | Wildenbruchstraße 86, 12045 Berlin-Neukölln

Die Akteur*innen und Teilnehmenden des Qudstags-Marsches sind auch außerhalb dieses Zeitraums aktiv und fördern den Hass auf Israel, den Westen und das Judentum. Wir wollen uns auch an allen anderen Tage als dem letzten Freitag im Ramadan mit diesen Antisemit*innen auseinanderzusetzen.

Jedes Jahr zum Ende des Ramadans organisiert die aus dem Iran gesteuerte Quds AG unter dem Deckmäntelchen des Antizionimsus eine Demonstration im Herzen Berlins. Hier kommen vor allem Anhänger*innen des iranischen Regimes, aber auch andere Gruppen und Menschen zusammen, welche es sich zum Ziel gemacht haben dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen oder einfach generell ihren Antisemitismus auf die Straßen Berlins zu tragen. Auch wenn dieser durch die öffentliche Ächtung und polizeilichen Auflagen stärker codiert und zurückhaltender artikuliert wird, bleibt der Qudstags-Marsch eine antisemitische Veranstaltung.
Doch wer sind diese Gruppen und Einzelpersonen die sich an diesem Tag mit dem klerikal-faschistischen Regime im Iran und einem seiner Hauptziele solidarisieren, der Vernichtung des jüdischen Staates? Inwieweit ist der Qudstag-Marsch die Praxis dessen, was in der antisemitischen Weltsicht Israel als den „Kollektivjuden“ imaginiert?
In den letzten drei Jahren fand eine systematische Dokumentation des Qudstags-Marsches durch zivilgesellschaftliche Initiativen statt. Die Referent*innen des JFDA – Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus und der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus – RIAS werden den beiden Fragen nachgehen. Gleichzeitig sollen die Herausforderungen für einen antifaschistischen Protest gegen den Qudstag-Marsch mit den Veranstalter*innen und dem Publikum diskutiert werden.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen oder islamistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sonstige menschenverachtende Äußerungen oder körperliche Übergriffe in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.